Für die regionale Wasserwirtschaft in einem bestimmten Gebiet ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Unterteilt werden die Aufgaben des Wasserwirtschaftsamtes in mittelbare und unmittelbare Aufgaben. Erstere beziehen sich auf die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung des Zuständigkeitsbereiches, auf wasserbauliche Maßnahmen und die Benutzung der Gewässer durch Gewerbe, Industrie und Privatpersonen. In ihren unmittelbaren Aufgaben fungiert das Wasserwirtschaftsamt indes als Träger öffentlicher Belange, als Genehmigungsbehörde, als informierende und beratende Fachbehörde und ist zuständig für staatliche Zuwendungsverfahren. In Deutschland nehmen die Wasserwirtschaftsämter die Aufgaben der unteren Wasserbehörden wahr und sorgen somit für die Durchsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die Fachbereiche eines Wasserwirtschaftsamtes setzen sich zumeist wie folgt zusammen:
- Gewässeraufsicht
- Wasserversorgung, Grundwasser, Bodenschutz
- Gewässerschutz, Abwasserentsorgung
- Wasserbau, Gewässerentwicklung.