Instandhaltung, das heißt prüfen, erkennen und handeln. Schächte, Kanäle, Rohre und Abscheider – sie alle werden tagtäglich enormen Belastungsproben ausgesetzt – Verschleißerscheinungen sind dabei kaum zu vermeiden. Vielfach sind daher vom Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen vorgesehen, beispielsweise die Zustands- und Funktionsprüfung von Abwasserleitungen, meist nur Dichtheitsprüfung genannt. Ist ein Kanal undicht oder droht gar zu brechen, kann das verheerende Folgen für Mensch und Umwelt haben. Die Instandhaltung des Abwassersystems hat somit oberste Priorität, um das Grundwasser zu schützen. Werden schadhafte Kanäle untersucht, kommen am besten Kameras zum Einsatz, die eventuelle Muffenversätze, Risse, Undichtigkeiten und Wurzeleinwüchse unter die Lupe nehmen.
Gut zu wissen: Eine Inlinesanierung oder eine partielle Sanierung ist in den meisten Fällen kostengünstiger als eine Erneuerung. Die Instandhaltung ist somit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann auch eine richtig gute Wahl sein. Dabei wird zum Beispiel auf grabungslose Verfahren zurückgegriffen, also Verfahren, bei denen der Kanal für die Instandhaltung nicht freigelegt werden muss. Sowohl bei der Inlinesanierung als auch bei der partiellen Sanierung kommen in Harz getränkte, flexible Textilschläuche zum Einsatz. Sie legen sich wie eine zweite Haut an die Kanalwände. Das Harz härtet in wenigen Stunden aus und die undichten Stellen sind zuverlässig verschlossen.