Sickergruben werden auch Versitzgruben genannt. Sie dienen zur Regenwassserversickerung und zur Entwässerung des Abwassers, auch des Schwarzwassers, also jenem Wasser, das mit Fäkalien und Urin versetzt ist. Letzteres ist in Deutschland vom Gesetzgeber im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes verboten worden, denn Sickergruben, in denen Ab- und Schwarzwasser entsorgt werden, stellen eine große Belastung für die Umwelt dar. In anderen Ländern, und da vor allem in ländlichen Gebieten, kommen Sickergruben für Abwasser und Schwarzwasser noch immer zur Anwendung. In Deutschland nach wie vor erlaubt: die Sickergrube für das Regenwasser. Das ist auch sinnvoll, denn immer mehr Flächen sind in Deutschland von Versiegelung betroffen, insbesondere in stark bebauten Metropolregionen wie sie in NRW zu finden sind. Hier kann das Regenwasser vielfach nicht mehr kontrolliert abfließen und versickert in großen Mengen an Stellen, an denen es im schlimmsten Fall erhebliche Schäden anrichten kann.
Sickergrube: Funktionen und Einsatzorte
Wie funktioniert die Sickergrube?
Die Versitzgruben in Kleingärten und auf privaten Grundstücken
Sickergruben haben einen durchlässigen Boden. So trennen sich die festen Bestandteile von den flüssigen. Die flüssigen Bestandteile – in Deutschland ist das ausschließlich das Regenwasser – werden gesammelt. Typischerweise findet man solche Gruben heute noch in Kleingartenanlagen und auf Privatgrundstücken vor, wo das gesammelte Wasser von den Eigentümern, vor allem weil der Grundwasserspiegel immer weiter sinkt, weiterverwendet wird. Wird das aufgefangene Regenswasser nicht anschließend genutzt, muss eine Sickergrube regelmäßig geleert werden.
AREI ist in NRW an Ihrer Seite wann auch immer es um Kanäle, Rohre und Schächte geht. Wir sind ein professioneller Kanal-Service, haben mehr als 30 Filialen in NRW und blicken auf mehr als 30 Jahre Erfahrung zurück. Sie erreichen uns jeden Tag rund um die Uhr. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf unter 0800 222 7 111 ! AREI – eine gute Wahl, denn bei uns bezahlen Sie nur die reine Arbeitszeit, keine An- und Abfahrtskosten, keine Feiertagszuschläge!